Georg Fabricius (Goldschmidt)
geb. am 23. April 1516 in Chemnitz, Besuch der Lateinschule, Studium in Leipzig, seit 1546 Leiter der Fürstenschule in St. Afra in Meißen, redigierte die von J. Rivius verfaßten Meißner Schulgesetze (1546 veröffentlicht). Ab 1547 Verbindung mit Heinrich von Witzleben wegen Schulgründung in Roßleben, 1554 zum Inspektor (Ephorus) ernannt und mit der Einrichtung der Schule beauftragt. Etwa 1549 gab Fabricius genaue Auskunft, nach welchem Schema die Roßleber Schule einzurichten sei. Er empfahl ein Statut und dessen landesherrliche Bestätigung. Er bestimmte die Zahl der Schüler und wie sie mit Kost und Lehre gehalten sein sollten. Er plante für 35 – 40 Schüler mindestens drei Lehrer zu berufen. Den jährlichen Finanzaufwand bemaß er mit insgesamt 1000 Florint.Fabrizius entwickelte die 14 Kapitel umfassenden Schulgesetze für Roßleben (»Leges ludi Vicelebiani«) nach dem Vorbild der ältesten Meißner Schulgesetze und gab wertvolle und entscheidende Ratschläge für die Organisierung des Schulbetriebes. Er starb am 13. Juli 1574.
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